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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Lieferung von "Werbemobilen"

    So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug

    | Jedes Autohaus sucht nach Mitteln und Wegen, seinen Umsatz anzukurbeln. Eine Möglichkeit, auf sich aufmerksam zu machen, ist die kostenlose Lieferung von "Werbemobilen" an Institutionen, Vereine oder Kommunen. Die Lieferung ist umsatzsteuerpflichtig. Der Händler kann aber die Vorsteuer aus der Rechnung für die Werbeleistung des Empfängers geltend machen. Gerade hier lauern Gefahren. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) München (Urteil vom 13.5.2004, Az: 14 K 2886/03; Abruf-Nr. 042681). |