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  • 28.03.2011 | Leserforum

    Umsatzsteuerpflicht der Garantieprämie - Antworten auf wichtige Praxisfragen

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei von der Hardt & Partner, Münster

    „Was muss ich umsatzsteuerlich beachten, wenn ich einen Pkw einschließlich einer Garantieversicherung im Kombinationsmodell veräußere und für die Garantieversicherung kein besonderes Entgelt verlange? Spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug differenz- oder regelbesteuert verkauft wird? Wie muss ich die Umsatzsteuer in Rechnungen an Unternehmerkunden bzw. Privatkunden ausweisen?“  

    Garantiezusagen seit 2011 steuerpflichtig

    Die Fragestellung unseres Lesers lässt erkennen, dass das Grundprinzip im Kfz-Handel bekannt ist: Die Garantiezusage eines Kfz-Händlers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber dem Versicherer erhält (Kombinationsmodell), ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im letzten Jahr entschieden (Urteil vom 10.2.2010, Az: XI R 49/07; Abruf-Nr. 101104).  

     

    Praxishinweis

    Das Gleiche gilt unseres Erachtens bei reinen Eigengarantien des Händlers gegenüber dem Fahrzeugkäufer. Auch hier ist die Prämie nach der neuen BFH-Rechtsprechung umsatzsteuerpflichtig (sehen Sie dazu ASR Ausgabe 7/2010, Seite 5 und 6).  

     

    Anders ist es bei einer reinen Reparaturkostenversicherung, bei der der Kunde ausschließlich einen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten gegenüber der Garantieversicherung hat. Hier unterliegt die dafür gesondert in Rechnung gestellte Prämie unseres Erachtens nicht der Umsatzsteuer.  

    Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2010 festgelegt, dass die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung (Umsatzsteuerpflicht) auf alle offenen Fälle anzuwenden seien. Mit der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 hat es aber gleichzeitig für Rechtssicherheit bei den „Altfällen“ gesorgt.  

     

    Das heißt: Kfz-Händler können sich bei vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossenen Verträgen auf die für sie günstigere Rechtsprechung aus dem Jahr 2003 berufen. Nach dem 31. Dezember 2010 erteilte Garantiezusagen sind dagegen umsatzsteuerpflichtig (Schreiben vom 15.12.2010, Az: IV D 3 - S 7160-g/10/10001; Abruf-Nr. 110157).  

    Der Kaufpreis muss aufgeteilt werden!