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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Leasing

    Volle Erlös-Anrechnung bei vorzeitigem Vertragsende

    | Wenn ein Kfz-Leasing-Vertrag mit Restwertabrechnung eine Klausel enthält, dass bei fristloser Kündigung nur 90 Prozent des Erlöses im Rahmen des Schadenersatzes angerechnet werden, verstößt dies gegen AGB-Recht. Das ist der Kernsatz einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Leasing-Gesellschaft hatte sich unter Berufung auf die 90-Prozent-Klausel im Kleingedruckten geweigert, den vollen Erlös aus der Verwertung eines Leasing-Porsche in die Abrechnung des vorzeitig beendeten Vertrags einzustellen. |