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  • 01.09.2007 | Leasing

    Vertragskündigung bei falscher Übernahmebestätigung

    Bestätigt der Leasingnehmer wahrheitswidrig die vertragsgemäße Auslieferung und Übernahme des Fahrzeugs, darf der Leasinggeber fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Dieser Schritt sei jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Leasinggeber im Vertrauen auf die Richtigkeit der Übernahmebestätigung den Kaufpreis an das Autohaus gezahlt hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Streitobjekt war ein Porsche 996, den die Leasinggesellschaft für 281.844 Euro in einem Autohaus gekauft hatte. Den Wagen hatte sich die Leasingnehmerin dort ausgesucht. Auf Vorlage der unterzeichneten Übernahmebestätigung hat die Leasinggesellschaft den Kaufpreis (abzüglich der direkt abgerechneten Mietsonderzahlung) an den Lieferanten gezahlt. In Wirklichkeit hatte die Leasingnehmerin den Wagen nicht erhalten, weil noch Umrüstarbeiten erforderlich waren. Die Leasingraten blieb sie schuldig. Das OLG hat die fristlose Kündigung anerkannt; nicht weil die Leasingnehmerin mit ihren Raten in Verzug war, sondern wegen einer „schweren Treuepflichtverletzung“ in Form der wahrheitswidrigen Übernahmebestätigung. (Urteil vom 30.1.2007, Az: 8 U 143/06)(Abruf-Nr. 072656

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112168