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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferungen

    So weisen Sie die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit nach

    | Wenn Sie Fahrzeuge in andere EU-Staaten liefern (innergemeinschaftliche Lieferungen) müssen Sie die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nachweisen. Für jede einzelne Lieferung muss der Buch- und der Belegnachweis erbracht werden. Nachfolgend lesen Sie, woraus die Nachweise zwingend bestehen müssen. Außerdem erfahren Sie den Stand der Rechtsprechung zum Vertrauensschutz, wenn Nachweise fehlerhaft sind oder fehlen. |