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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferung

    Vertrauensschutz auch bei nachträglicher Vorlage der Beleg- und Buchnachweise

    | Wenn Sie Fahrzeuge in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) verkaufen, müssen Sie eine Reihe von Beleg- und Buchnachweisen erbringen, damit die Lieferung steuerfrei ist. Erweisen sich später Angaben Ihres Abnehmers als falsch oder die Belege als vom Abnehmer gefälscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Vertrauensschutzregelung des § 6a Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) kommen. Das Finanzgericht (FG) Nürnberg hat dazu eine positive Entscheidung gefällt, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen (Urteil vom 27.6.2001, Az: II 363/2000, Abruf-Nr. 011304). |