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  • 29.04.2010 | GW-Handel

    Schraube locker - wer haftet für die Folgen?

    „Kostenloser Ölwechsel vor Übergabe“ - so stand es im Kaufvertrag über einen gebrauchten Honda Civic. Der Kfz-Händler ließ den Ölwechsel in einer anderen Werkstatt ausführen. Nach 700 km löste sich die Ölablassschraube. Der Käufer musste das Auto wegen Rauchentwicklung auf dem Standstreifen abstellen. Es war eine über 500 Meter lange Ölspur entstanden. Ursache war entweder die Verwendung einer alten Dichtung oder ein ungenügendes Anzugsmoment. Obwohl der Wagen ab Auslieferung bis zum Stopp auf der Autobahn bereits rund 700 km gelaufen war, davon 120 km auf der Autobahn, sah das Gericht den Händler in der Haftung. Er müsse sich den Fehler der von ihm beauftragten Werkstatt zurechnen lassen. Das Amtsgericht Heidenheim verurteilte ihn zur Zahlung von knapp 1.900 Euro, darunter 400 Euro wegen Wertminderung, da das Risiko eines Spätschadens am Motor bestand. (Urteil vom 29.1.2010, Az: 1 C 1012/09)(Abruf-Nr. 101158)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 1 | ID 135373