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  • 30.05.2011 | Grunderwerbsteuer

    Bemessung nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Ansicht, dass die Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig ist. Diese Ermittlungsart sieht § 8 Absatz 2 Grunderwerbsteuergesetz für die praktisch bedeutsamen Grundstücksübergänge aufgrund von Umwandlungen, Anteilsvereinigungen und -übertragungen vor. Grundbesitzwerte werden nach §§ 138 ff. Bewertungsgesetz gesondert ermittelt. Nach Auffassung des BFH ist die weitere Anwendung der Vorschrift für die Grunderwerbsteuer verfassungswidrig, weil sie aufgrund des einheitlichen Steuersatzes zu willkürlichen und zufälligen Besteuerungsergebnissen führen und daher mit dem Gleichheitssatz unvereinbar sind (Beschluss vom 2.3.2011, Az: II R 23/10; Abruf-Nr. 111405).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 2 | ID 145517