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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · GmbH

    Sanierungsgewinne werden wieder steuerlich begünstigt

    | Viele Autohäuser befinden sich in einer finanziellen Krise. Verzichten Gesellschafter oder Geschäftspartner auf Forderungen, um das Unternehmen zu sanieren, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. Zum 1. Januar 1998 wurde die Steuerbefreiung solcher Sanierungsgewinne (ehemals § 3 Nummer 66 Einkommensteuergesetz [EStG]) gestrichen. Angesichts zahlreicher Unternehmens-Zusammenbrüche führt das Bundesfinanzministerium (BMF) nun wieder eine Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen ein: Steuern auf Sanierungsgewinne können gestundet bzw. erlassen werden (Schreiben vom 27.3.2003, Az: IV A 6 - S 2140 - 8/03; Abruf-Nr. 031133). |