01.01.2003 · Fachbeitrag · GmbH
Erfolgsbeteiligung mit Fallstricken
In Zeiten, in denen Vorstände börsennotierter Unternehmen mit Erfolgsbeteiligungen in Form millionenschwerer Optionspläne ausgestattet werden, stößt manchem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Autohaus-GmbH bitter auf, dass das Finanzamt seine Tantieme nicht anerkennen will. In der Tat haben Finanzverwaltung und Rechtsprechung hohe Hürden errichtet, bis ein (insbesondere beherrschender) Gesellschafter-Geschäftsführer vom Erfolg seiner Arbeit profitieren kann. Wie Sie diese Hürden überwinden und eine infolge Nichtanerkennung Ihrer Tantieme drohende verdeckte Gewinnausschüttung verhindern können, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
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