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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · GmbH

    Entnahme von Körperschaftsteuer-Guthaben eingeschränkt

    | Vom „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ ist zwar nicht viel übrig geblieben. Der „Rest“ kann sich aber für manche Autohaus-GmbH negativ auswirken: Bis zum 31. Dezember 2005 kann bei Gewinnausschüttungen kein Körperschaftsteuerguthaben (KSt-Guthaben) entnommen werden. Ab 1. Januar 2006 ist eine Entnahme nur noch bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich. Lesen Sie daher, worauf Sie bei der Planung Ihrer Gewinnausschüttungen achten müssen, um kein Anrechnungsguthaben zu verlieren. |