Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.09.2010 | GmbH

    Beratungshonorar zu Klärung der Sozialversicherungspflicht

    Lässt ein GmbH-Geschäftsführer von einer Beratungsfirma prüfen, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, kann er die Beratungskosten als Werbungskosten geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Begründung: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst (Urteil vom 6.5.2010, Az: VI R 25/09; Abruf-Nr. 102332). Im Urteilsfall zahlte der GmbH-Geschäftsführer der Beratungsfirma ein Erfolgshonorar, weil er nicht sozialversicherungspflichtig war und Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erstattet bekam.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138244