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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Gewerbesteueranrechnung

    Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von Neuregelung

    Die ungeliebte Gewerbesteuer sorgt ausnahmsweise mal für positive Meldungen. Um auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer spürbar zu entlasten, hat der Gesetzgeber die „Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb“ nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) geschaffen. Das heißt, statt der bisherigen Tarifbegünstigung nach § 32c EStG kann die Gewerbesteuer jetzt auf die Einkommensteuer angerechnet werden.