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  • 23.11.2009 | Elektronisches Verfahren kommt

    Vorsteuervergütungsverfahren wird zum 1. Januar 2010 vereinfacht

    Zum 1. Januar 2010 wird das Vorsteuervergütungsverfahren im Verhältnis zu anderen EU-Ländern neu geregelt. Das bisherige Verfahren auf amtlichem Vordruck wird durch ein elektronisches ersetzt; es ist einfacher und gewährleistet eine zügigere Erstattung.  

     

    Relevant ist die Vorsteuervergütung für Kfz-Händler, wenn sie  

    • aus dem Ausland eine Lieferung/Leistung für ihr Unternehmen empfangen, für die ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, und
    • in dem betreffenden Land im Vergütungszeitraum keine oder nur steuerfreie Umsätze erbracht haben oder Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

     

    Darüber hinaus sollten Sie die neuen Regelungen für den Fall kennen, dass ein ausländischer Kunde die Möglichkeit der Vorsteuervergütung aus einer von Ihnen ausgestellten Rechnung anspricht.  

    Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren?

    Hintergrund der Vorsteuervergütung ist, dass ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der eine Rechnung mit Ausweis inländischer Umsatzsteuer erhält, diese nicht über eine Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen kann. Er soll die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer zu stellen.