Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2006 | Diese Neuregelungen sollten Sie kennen

    Überblick über zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene und weitere geplante Änderungen

    Kurz vor Jahresende wurden noch zahlreiche Gesetze beschlossen, weitere sollen folgen. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die bereits in Kraft getretenen Änderungen zum 1. Januar 2006 und weitere geplante Änderungen.  

     

    Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

    Durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ (Abruf-Nr. 053658) hat sich zum 1. Januar 2006 Folgendes geändert:  

     

    • Abfindungen: Die Freibeträge für Abfindungen wurden gestrichen (§ 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz [EStG]). Sie bleiben für vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf eine Abfindung erhalten. Das gilt gleichermaßen für Abfindungen auf Grund einer vor dem 1. Januar 2006 getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am 31. Dezember 2005 anhängigen Klage. In allen Fällen müssen die Abfindungen aber bis 31. Dezember 2007 zufließen.

     

    • Heirats- und Geburtshilfen: Die Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtshilfen wurde abgeschafft (§ 3 Nummer 15 EStG). Entsprechende Zahlungen sind somit seit 1. Januar 2006 steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

     

    • Steuerberatungskosten: Private Steuerberatungskosten sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Absatz 1 Nummer 6 EStG). Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften entstehen, können weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs gilt für alle Zahlungen nach dem 31. Dezember 2005 – unabhängig davon, welches Jahr sie betreffen.