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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Bewertungsabschlag

    Vorkehrungen für die Betriebsprüfung

    | Der Bewertungsabschlag für den Ersatzteilebestand führt bei Betriebsprüfungen häufig zur Diskussion mit dem Prüfer. Während früher pauschale Abschläge akzeptiert wurden, nehmen die Prüfer heute oft gar keinen Abschlag mehr hin. Grund: Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 ist ein Teilwertabschlag nur noch zulässig, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Wie Sie einen Bewertungsabschlag rechtfertigen können, zeigt der folgende Beitrag. |