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  • 01.12.2006 | Betriebsübertragung

    Was ändert sich bei der Erbschaftsteuer?

    von RA/StB Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

    Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge verabschiedet, der die Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der Erbschaft und Schenkung erleichtern soll. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen das alte, noch geltende Recht und in welchen das neue Recht vorteilhaft ist.  

    Aktuelle Rechtslage

    Wird durch Erbschaft oder Schenkung inländisches Betriebsvermögen übertragen, also ein (Teil-)Betrieb, ein Anteil an einer gewerblich tätigen Gesellschaft oder GmbH-Anteile (wenn die Beteiligung des Schenkers/Erblassers mehr als 25 Prozent beträgt), können bislang folgende Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:  

     

    • Der Betriebsvermögensfreibetrag in Höhe von 225.000 Euro (einmal innerhalb von zehn Jahren von derselben Person).

     

    • Der Bewertungsabschlag in Höhe von 35 Prozent auf den nach Abzug des Betriebsvermögensfreibetrags verbleibenden Betrag.

     

    • Der Entlastungsbetrag für alle Steuerpflichtigen, die nicht der günstigen Steuerklasse I angehören. Gehören die Steuerpflichtigen zur Steuerklasse II oder III (zum Beispiel Nichten und Neffen oder Personen, die nicht mit dem Schenker oder Erblasser verwandt sind) wird die Steuerbelastung um 88 Prozent der Differenz zur Steuerklasse I verringert.