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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    BFH gibt Ihren Mitarbeitern mehr Rechte

    | Als Chef des Unternehmens sollten Sie stets Herr der Lage sein. Das gilt auch und vor allem für Betriebsprüfungen. Denn da weist der Bundesfinanzhof (BFH) dem Mitarbeiter, der die Prüfung begleitet, erhebliche Kompetenzen zu. Das kann dazu führen, dass sich der Mitarbeiter mit dem Prüfer auf Lösungen einigt, die nicht in Ihrem Sinne sind. Typischer Fall: Der Prüfer stellt fest, dass Ihr Unternehmen für steuerpflichtige Einnahmen von Arbeitnehmern keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat. Der Mitarbeiter kann dem Prüfer gegenüber erklären, dass Ihr Unternehmen die Lohnsteuer für die betroffenen Arbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz abgilt (§ 40 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz). An diese Erklärung sind Sie laut BFH gebunden. Sie können hinterher nicht vortragen, keinen Antrag gestellt zu haben. Das heißt auch, dass Sie die Alternative zur Pauschalbesteuerung nicht in Anspruch nehmen können. Die hätte gelautet, die Steuer von Ihren Arbeitnehmern zurückzuholen. |