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  • 29.11.2010 | Betriebsprüfung - Teil III

    Die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler
    im Kfz-Gewerbe

    von WP StB Elmar Bingel und RA StB Lilian Göttsching, Bingel Dorau & Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Freiburg

    Bilanzierungsfehler können bei einer Betriebsprüfung zu teuren Steuernachzahlungen führen. Damit Ihnen möglichst wenige unterlaufen, stellen wir die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler im Kfz-Gewerbe zusammen. In dieser Ausgabe geht es um Fehler Nummer 8 bis 10 in folgenden Positionen der Aktivseite.  

    8. Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen

    Grundsatz

    Gewährleistungsrückstellungen werden im Anschluss an Lieferungen oder (Werk-)Leistungen für wirtschaftliche Verpflichtungen gebildet, die sich aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften ergeben. Die gesetzliche Frist bei Verkäufen von Neuwagen an Privatpersonen beträgt 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwagen per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt, jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In der Praxis kann der Händler für diese Verpflichtungen Einzel- oder Pauschalrückstellungen bilden.  

    Fehler

    1. Fehlerhafte Einbeziehung von nicht rückstellungsfähigen Umsätzen, insbesondere Nichtbeachtung von Rückgriffsansprüchen gegenüber den Herstellern oder Lieferanten.
    2. Bei Pauschalrückstellungen wird regelmäßig ein zu hoher Prozentsatz angewendet.
     

    Lösung

    Für folgende Umsätze dürfen keine Gewährleistungsrückstellung gebildet werden:  

     

    • Gewährleistungsfrist ist abgelaufen.
    • Über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus wurde eine freiwillige Händlergarantie zugesagt; für diese Verpflichtungen ist eine eigene Rückstellung zu bilden.
    • Eine Rückversicherung wurde abgeschlossen.
    • Es besteht ein Rückgriffsrecht gegenüber einem Subunternehmer oder Lieferanten.