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  • 26.07.2010 | Autokauf

    Gewährleistungsausschluss bei Verkauf an Ausländer

    Verkauft ein deutscher Händler einen GW an einen Ausländer, ist UN-Kaufrecht anwendbar und damit der Ausschluss jeglicher Gewährleistung möglich, wenn das Fahrzeug nicht für den persönlichen Gebrauch des Käufers bestimmt ist. Hat der Händler den Eindruck, dass es sich bei dem Käufer um einen gewerblichen Aufkäufer handelt, der den GW zwecks Weiterverkauf erwirbt, muss er dazu keine näheren Erkundungen machen, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Urteil vom 2.4.2009, Az: 28 U 107/08; Abruf-Nr. 102136).  

    Im Urteilsfall hatte der deutsche Händler unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung einen GW an einen Interessenten aus Finnland verkauft. Der Käufer verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mängeln am Fahrzeug. Zu Unrecht, so die Richter. Der Händler hatte die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen. Seine Vorstellung, an einen gewerblichen Aufkäufer aus Finnland zu verkaufen, haben die Richter für plausibel gehalten. Nicht gefolgt sind sie der abweichenden Aussage eines Zeugen, den der finnische Käufer wegen seiner Deutschkenntnisse als Verhandlungsführer eingeschaltet hatte.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 2 | ID 137377