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  • 30.10.2023 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenverkauf

    Verbrauchsgüterkauf: Gelingt mit Bezeichnung als „Bastelfahrzeug“ der Gewährleistungsausschluss?

    | Im B2C-Geschäft besteht die Möglichkeit, die Beschaffenheit eines Gegenstands im Rahmen des subjektiven Fehlerbegriffs nach § 434 Abs. 1 BGB zu vereinbaren. Aber lässt sich mit der Bezeichnung „zum Basteln“ die Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit eines Fahrzeugs gänzlich ausschließen? Aufschluss gibt – zum bis 31.12.2021 geltenden Kaufrecht – ein Urteil des OLG Stuttgart. |