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  • 29.06.2009 | Autokauf

    Frühere Nutzung als Mietwagen nicht offenbarungspflichtig

    Eine frühere Nutzung eines GW als Mietfahrzeug ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Kaiserslautern nicht offenbarungspflichtig. Heutzutage sei eine solche Vornutzung nicht mehr atypisch. Das LG bezieht sich dabei auf die Meinung von Reinking/Eggert („Der Autokauf“) als die maßgebliche Literatur zum Autokaufrecht. Dort wurde herausgearbeitet, dass jedenfalls Gebrauchte im Alter von weniger als einem Jahr typischerweise frühere Mietwagen sind, und der Käufer daher gar nichts anderes erwarten kann (Beschluss vom 25.3.2009, Az: 2 O 498/08; Abruf-Nr. 091865).  

    Beachten Sie: Diese Rechtsfrage ist höchst umstritten. Das Oberlandesgericht Stuttgart beispielsweise hat im letzten Jahr entschieden, dass die Vornutzung als Mietwagen ein offenbarungspflichtiger Makel sei (Urteil vom 31.7.2008, Az: 19 U 54/08; Abruf-Nr. 090136).  

    Unser Tipp: Offenbaren Sie die Mietwageneigenschaft, solange sich die neuere Rechtsprechung nicht flächendeckend durchgesetzt hat. Argumentieren Sie erst dann mit dem Beschluss aus Kaiserslautern, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 3 | ID 128024