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  • 01.03.2006 | Aktuelle BSG-Entscheidung

    Rentenversicherungspflicht für alle GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Auch bisher sozialversicherungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) von Autohaus-GmbH droht die Rentenversicherungspflicht! Das ist die Quintessenz aus einer Pressemitteilung des Bundessozialgerichts (BSG) zu einem bereits am 24. November 2005 gefällten Urteil (Az: B 12 RA 1/04 R; Abruf-Nr. 060032). Die daraus resultierenden Beitragsnachforderungen können sich auf fast 30.000 Euro summieren. Der Wortlaut des Urteils wird wohl erst in einigen Wochen vorliegen. Trotzdem wollen wir bereits jetzt zeigen, wohin die Reise geht.  

    Versicherungspflicht von GGf

    Arbeitnehmer sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Bei Selbstständigen gilt der umgekehrte Grundsatz: Sie sind es in der Regel nicht. Es gibt aber Ausnahmen: Bestimmte Personenkreise müssen auch als Selbstständige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu zählen Selbstständige, die „auf Dauer und im Wesentlichen“ für nur einen Auftraggeber tätig sind und keine Arbeitnehmer haben, die mehr als geringfügig beschäftigt werden („arbeitnehmerähnliche Selbstständige“, § 2 Satz 1 Nummer 9 Sozialgesetzbuch [SGB] VI).  

     

    GGf können sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständige gelten. Das hängt im Einzelfall von der Möglichkeit ab, maßgeblichen Einfluss auf die GmbH ausüben zu können (zum Beispiel auf Grund des Stimmrechts oder der tatsächlich eingeräumten Weisungsfreiheit). Bislang waren sich die Sozialversicherungsträger und die Rechtsprechung jedoch darin einig, dass für GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer keine Rentenversicherungspflicht als „arbeitnehmerähnliche Selbstständige“ in Betracht kommt.  

    Die BSG-Entscheidung

    Mit seiner neuen Entscheidung bringt das BSG diese Ordnung durcheinander. Anders als bisher sollen nun auch solche GGf Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, die als Selbstständige angesehen werden. Der Grund: Es gibt (meist) nur einen Auftraggeber, nämlich die GmbH. Außerdem haben die GGf keine eigenen Arbeitnehmer, weil die Arbeitsverträge mit der GmbH geschlossen werden.