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Auszeit von AktenzeichenGerichtstermin im Urlaub: Das solltest du tun

19.10.20265 Min. Lesedauervon Christian Noe B. A., Göttingen

Dein Urlaub steht bald an. Du hast frühzeitig gebucht – aber dann geht eine Ladung in deinem beA-Postfach ein. Der Gerichtstermin fällt mitten in deine Urlaubszeit. Eine Terminsverlegung steht dir zwar zu, aber aufpassen musst du trotzdem: Vor allem, wenn du eine private Unterkunft über Freunde oder Verwandte gebucht hast.

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Hast du Anspruch auf Verlegung des Termins?

Grundsätzlich verlegt das Gericht auf Antrag den Termin, wenn er zeitlich in deinen Urlaub fällt (§ 227 Abs. 1 S. 1 ZPO). Du musst keine/n Unterbevollmächtigte*n einschalten und auch aus § 53 BRAO lässt sich keine Vertretungspflicht für Termine ableiten. Das hat im letzten Jahr der VGH Baden-Württemberg noch einmal klar festgestellt (28.2.25, A 13 S 959/24, Abruf-Nr. 247888). Auch der BGH sieht es so: Ein geplanter Urlaub ist regelmäßig ein erheblicher Grund, sofern du die betreffende Reise bereits vor Terminierung gebucht hattest (zuletzt 25.6.26, VII ZR 150/25, Abruf-Nr. 254784).

Wenn du als Einzelanwält*in arbeitest, hast du regelmäßig einen erheblichen Verlegungsgrund bei bereits gebuchtem Urlaub. Von dir kann auch nicht verlangt werden, dass du ihn außerhalb der von § 227 Abs. 3 S. 1 ZPO vorgesehenen Ferienzeit planst. Daran ändert sich auch nichts, nur weil § 53 Abs. 1 BRAO dir vorschreibt, bei bestimmten Abwesenheitszeiten eine Vertretung zu bestellen. Denn deine Urlaubsvertretung wäre nicht verpflichtet, Verhandlungstermine von dir zu übernehmen, sofern diese nicht eilig sind (z. B. einstweilige Verfügungen, vorläufige Verfahrensanordnungen, Maßnahmen in Strafverfahren).

Probleme kann es bei der Ermessensentscheidung des Gerichts geben, wenn Termine in demselben Verfahren schon mehrmals verlegt wurden, ein weiterer Antrag für das Gericht rechtsmissbräuchlich ist und der Verdacht entsteht, du wolltest den Prozess verzögern bzw. verschleppen. Das muss das Gericht dann aber auch gut begründen.

Wichtig ist für dich vor allem eins: Du musst den Urlaub bereits gebucht haben, bevor dir die Ladung zugegangen ist. Buchst du danach, ist es mit dem erheblichen Grund vorbei. Dabei ist es egal, ob du nun zwei Wochen vor der Ladung oder bereits vor Monaten gebucht hast. Musst du dem Gericht den Urlaub nachweisen? Es kann passieren, dass die Richter*innen Belege sehen wollen. Und dann?

Das private Ferienhäuschen – drohen Probleme mit dem Gericht?

Stellst du einen Verlegungsantrag, teilst du dem Gericht schlicht deinen bevorstehenden Urlaub und die genauen Abwesenheitszeiten mit, sowie wann du gebucht hast. Du kannst deinem Antrag eine Buchungsbestätigung beifügen, z. B. von dem Onlineportal, über das du gebucht hast, oder auch automatisierte Bestätigungen von Hotels oder Reiseveranstaltern. Jetzt wird es spannend: Was ist, wenn du eine nicht-kommerzielle Unterkunft gewählt hast? Mitunter überlassen dir Freunde oder Verwandte eine Ferienwohnung oder du hast eine private Unterkunft bei einer Familie gefunden, die ein schönes Häuschen in Strandnähe besitzt, in dem du wohnen kannst. Du hast dich gefreut, denn das Ganze war gratis bzw. wesentlich billiger als kommerzielle Angebote von Hotels oder Reiseveranstaltern. Aber in solchen Fällen bekommst du in der Regel keine klassischen Buchungsbestätigungen. Der VGH Baden-Württemberg sieht aber kein Problem darin, wenn ein/e Anwält*in dem Gericht lediglich eine formlose E-Mail vorlegt (9.9.26, A 13 S 1491/26, Abruf-Nr. 256145). In diesem Fall stammte die E-Mail von einer italienischen Familie, die einem Anwalt kurz den Zeitraum für ein privat überlassenes Ferienhaus bestätigte und auch, dass die Buchung bereits vor drei Monaten erfolgte. Die erste Instanz lehnte eine Verlegung trotzdem ab: Die Urlaubspläne seien nicht substantiiert glaubhaft gemacht und es seien keine „Buchungsbelege, Örtlichkeiten, Bestätigungen“ vorgelegt worden.

Private Anbieter können deinen Urlaub formlos per E-Mail bestätigen

Ein Urlaub liegt (auch) vor, wenn dieser in einer privaten oder nicht-kommerziellen Ferienimmobilie – wie hier in einer als solcher bezeichneten „familieninternen Unterkunft“ – stattfindet, meint der VGH. Anwält*innen darf ein Urlaub also nicht allein deshalb verweigert werden, weil sie eine nicht-kommerzielle oder „familieninterne“ Unterkunft wählen, während eine „gewöhnliche“ Buchung (Hotel, Pauschalreise) akzeptiert worden wäre. Dem VGH genügte eine – wie hier – formlose Bestätigung per E-Mail über die verbindliche Belegung. Eine förmliche Buchungsbestätigung oder gar einen Vertrag über die Anmietung darf das Gericht nicht verlangen.

Wie gehst du in einem solchen Fall vor? Fasse dich kurz. Eine aussagekräftige Bestätigung mit wesentlichen Eckdaten genügt, wie in diesem Muster hier.

Musterformulierung — Bestätigung Urlaubsaufenthalt

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

hiermit bestätigen wir Ihnen, Frau/Herr XY, noch einmal wie heute am 00.00.0000 telefonisch vereinbart, dass Sie für den Zeitraum vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 unsere/meine Ferienwohnung in ... [Stadt/Straße/PLZ/Ort] für Ihren Urlaub bewohnen dürfen. Die Wohnung wird unentgeltlich/zu einem Komplettpreis für den vorgenannten Urlaubszeitraum von 000 EUR überlassen.

[Stadt], den [Datum]

Wohnungsbesitzer/Anbieter

[Stadt/Straße/PLZ/Ort]

Dein Name

[private/Kanzleianschrift]

Praxistipp — Manche Kolleg*innen haben Buchungsbestätigungen schon zurückdatiert bzw. versucht, geänderte Bestätigungen zu bekommen. Das solltest du nicht machen. Kommt das raus, kann das Gericht dir einen Täuschungsversuch unterstellen. Damit tust du dir, auch für den Fall, dass du künftig in anderen Verfahren bei denselben Richter*innen Termine verlegen musst, keinen Gefallen.

Und wenn ich mit Kolleg*innen in einer Sozietät arbeite?

Wenn du Kolleg*innen im Büro hast, heißt das nicht, dass Verlegungsanträge automatisch abgelehnt werden. Aber grundsätzlich ist es ihnen zumutbar, dass sie deinen Termin wahrnehmen. Geht dies nicht, musst du dies erläutern (BGH 21.1.25, II ZR 52/24, Abruf-Nr. 247162): Warum kannst du sie nicht mehr rechtzeitig einarbeiten? Ist der Fall so komplex/die Bindung zur Mandantschaft so eng, dass du selbst den Termin wahrnehmen musst? Sind die Kolleg*innen bereits terminlich eingebunden oder ebenfalls in Urlaub? Gib dir Mühe und stelle dem Gericht sofort dar, warum deine Kolleg*innen nicht für dich einspringen können. Das Gericht entscheidet dann im Einzelfall.

Auf den Punkt gebracht

Kannst du als Einzelanwält*in wegen deines Urlaubs einen Gerichtstermin verlegen lassen?

Ja, ein bereits gebuchter Urlaub ist regelmäßig ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung.

Was mache ich, wenn ich Kolleg*innen habe?

Schreibe dem Gericht knapp aber schlüssig, warum diese nicht einspringen können.

Muss dein Urlaub bereits gebucht sein?

Ja, und zwar bevor dir die Ladung zugegangen ist.

Wie beantragst du die Terminverlegung?

Teile dem Gericht möglichst frühzeitig deinen Urlaubszeitraum, deine Abwesenheit und den Zeitpunkt der Buchung mit.

Musst du deine Urlaubsbuchung nachweisen?

Das Gericht kann Nachweise verlangen. Bei privaten Unterkünften kann eine aussagekräftige, formlose Bestätigung per E-Mail genügen.

Musst du eine Vertretung organisieren?

Als Einzelanwält*in brauchst du nicht allein wegen des Gerichtstermins eine Vertretung. Arbeitest du mit Kolleg*innen zusammen, musst du darlegen, warum sie dich nicht vertreten können.

Weiterführende Hinweise
  • Wer kümmert sich um die Kanzlei, wenn du es nicht kannst? Abruf-Nr. 50917333
  • Einzelanwält*in – ein Job ohne „Zeugen“? Abruf-Nr. 50954053

ID: 50975244

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