
Wohnraummiete
Ohne Räumungstitel keine Räumung
Der Vermieter begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB), wenn er ohne Räumungstitel den Mietern den Zutritt zur Wohnung entzieht oder das Türschloss auswechselt – auch bei bestehendem Herausgabeanspruch. Gegen eine solche unerlaubte ...



