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BüroorganisationEinzelanwält*in – ein Job ohne „Zeugen“?

25.09.20264 Min. Lesedauervon Christian Noe B. A., Göttingen

Mit smartem Management ist die Gründung der ersten Kanzlei zu stemmen (www.iww.de/s16192). Ein Manko beim Dasein als Einzelkämpfer*in hat man selten sofort auf dem Schirm: Nämlich, dass für alles, was im Büro organisatorisch schief gehen kann, keine Zeug*innen bzw. Bürokolleg*innen oder Angestellten da sind. Und streikt plötzlich deine Bürotechnik oder geht der Kanzleischlüssel verloren, bist du auch auf dich allein gestellt. Gut, dass du gezielt gegensteuern kannst, indem du ein paar wichtige Weichen stellst.

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1. Vorteile der Arbeit im Team

Anwält*innen, die gemeinsam in einer Bürogemeinschaft oder mit Angestellten arbeiten, haben einen besonderen Vorteil: Werden handwerkliche Fehler gemacht, muss man nicht zwingend selbst schuld sein. Notiert das Personal z. B. Fristen nicht korrekt oder geht falsch mit der Anwaltssoftware um, ist die/der Anwält*in nicht verantwortlich, wenn eine klare Arbeitsanweisung existiert und die/der Anwält*in stichprobenartig prüft, ob korrekt gearbeitet wurde. Jüngere Kolleg*innen sagen häufig, dass sie diesen Vorteil unterschätzt haben bzw. er ihnen gar nicht bewusst war. Ein Team bringt auch mehr Lösungsvorschläge ins Spiel und teilt sich die Arbeit bei der Dokumentation von Fehlern. Wenn du gerade deine Solo-Kanzlei gegründet hast, solltest du eine Strategie entwickeln, wie du in kritischen Situationen Beweise sammelst, um ein Mandat in der Spur zu halten. Dazu zwei Beispiele:

a) Deine beA-Technik streikt

Als Solo-Jurist*in managst du deine elektronische Post selbst. Immer wieder hakt aber der elektronische Rechtsverkehr. Was tust du, wenn du plötzlich fristgebundene Sachen nicht über dein beA versenden kannst?

Große Kanzleien können das Problem mit dem Personal angehen, Störungsberichte recherchieren und sich von Mitarbeiter*innen eidesstattliche Versicherungen geben lassen, dass der Fehler zu beseitigen versucht wurde. Du hast kein Team im Rücken. Daher musst du nicht nur selbst, sondern auch gut dokumentieren, indem du Screenshots oder noch besser Videos von Sendeversuchen machst oder Fehlermeldungen archivierst.

Merke — Besorge dir einen Boden- oder Tablet-Ständer, in dem du deine Smartphones oder Tablets hinter dir fixieren kannst. So kannst du bei Bedarf Bildmaterial aufnehmen, während du am PC Sendeversuche unternimmst oder die Anwaltssoftware bedienst. Das kann dir später helfen zu beweisen, dass du alles Notwendige (ggf. mehrfach) unternommen hast. Denk dran, dass Gerichte regelmäßig eine „verständliche, geschlossene Schilderung der Abläufe“ verlangen (zuletzt u. a. AnwGH NRW 22.5.26, 1 AGH 10/26).

b) Dein Equipment – up to date und mit Ausweichmöglichkeiten?

Deine zentralen Kommunikationsmittel müssen stets funktionieren. Häufig staunen Richter*innen über Anwält*innen, die ihre Kanzlei allein betreiben, aber keine gezielten organisatorischen Maßnahmen gegen technische oder krankheitsbedingte Ausfälle getroffen haben. Halte daher deine Software auf dem neuesten Stand, indem du

  • alle Updates und Sicherheitspatches (PC, Smartphone, beA-Updates etc.) sofort installierst und
  • Wartungsintervalle einhältst oder deine Technik in angemessenen Abständen kontrollieren lässt.

Hast du noch ein Telefax, solltest du es testweise einmal monatlich nutzen. Achte darauf, dass du immer Papier sowie Ersatzkartuschen für Telefax und ggf. Kopiergerät vorrätig hast.

Merke — Als Einzelkämpfer*in kannst du nicht eben einmal das Smartphone einer Kollegin oder eines Kollegen nutzen. Es ist daher sinnvoll, wenn du entweder ein Ersatz- bzw. Zweitgerät oder einen Festnetzanschluss im Büro hast. Schließt du einen neuen Internetvertrag ab, achte darauf, dass eine Festnetz-Flatrate enthalten ist. Unterschätze nicht den klassischen Desktop-PC im Büro, der dich unabhängig vom Laptop macht und oft entspannter arbeiten lässt.

2. Wie du dich im Ernstfall verhältst

Kommt es einmal dazu, dass du eine Frist oder wichtige Prozesshandlung versäumst (streikender PC, beA-Ausfall, Stromausfall), lege dies dem Gericht schlüssig, nachvollziehbar und glaubhaft dar. Die Rechtsprechung zeigt eindeutig: Von Einzelanwält*innen wird oft ein hohes Engagement in Sachen Vorsorge verlangt – eben weil diese ganz ohne Personal ihr Büro führen (BGH 28.5.20, IX ZB 8/18, Abruf-Nr. 216378; 24.4.25, III ZB 12/24, Abruf-Nr. 248030).

Praxistipp — Der BGH versteht auch keinen Spaß, wenn du deinen Büroschlüssel verlierst (in diesem Fall hatte die Anwältin ihren Schlüssel im Büro liegen gelassen und sich ausgesperrt) und du keinen Ersatz hast (11.7.24, IX ZB 31/23, Abruf-Nr. 243164). Sperrst du dich aus und versäumst deshalb eine Frist, kann das Gericht eine Wiedereinsetzung ablehnen. Sorge daher für Ersatzschlüssel und sprich dich mit deiner Notfallvertretung ab, wo dieser hinterlegt ist.

Weiterführender Hinweis
  • Wer kümmert sich um die Kanzlei, wenn du es nicht kannst? ID 50917333

ID: 50954053

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