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  • 02.10.2008 | Fehlerreport

    Die Patientin wollte nur das Beste und hatte bisher nur Anwaltskosten

    Ein Zahnarzt berichtet im Fehlerreport des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte (BVAZ) über Zahnersatz mit Folgen.  

     

    Eine Patientin (Muttersprache nicht deutsch) erschien zum ersten Mal in meiner Praxis. Im Oberkiefer gab es eine Freiendsituation und vier gesetzte Implantate, im Unterkiefer insuffiziente Brücken. Sie wollte nur die beste Behandlung. Die Planung: OK: Front Cercon-Kronen + Brücke + zwei implantatgetragene Brücken. UK: zwei Brücken. Plan erstellt, am nächsten Tag hatte die GKV alles genehmigt – Gesamtkosten etwa 12.000 Euro. Die Patientin trug keinen Interimsersatz – er war ihr unangenehm.  

     

    Was war das Ergebnis?

    Der Zahnersatz wurde eingegliedert. Die Patientin ging nach zwei Wochen zur Krankenkasse und wollte ein Gutachten, sie kam nicht mehr zu mir. Das Gutachten ergab an zwei Stellen Frühkontakte, die nachgeschliffen werden sollten. Die Patientin ließ von der Kammer ein Gutachten machen, nachdem die Brücke im 2. Quadranten entfernt wurde. Das Gutachten war widersprüchlich, die Okklusion war jetzt zerstört. Die Patientin ließ sich sechs Wochen nach Eingliederung den gesamten Zahnersatz entfernen. Es wurde ein Obergutachten gefordert, wo sie mit neuem Provisorium erschien. Sie hatte von sich Fotos gemacht, als sie meine Provisorien trug, und behauptete, dass dies die fertige Arbeit war. Ich war beim Obergutachten anwesend und legte meine Fotos vor – große Arbeiten fotografiere ich generell!  

     

    Was war der Schaden?