12.01.2010 | Werkvertragsrecht
Macht der Zahnarzt Gewährleistung geltend, gilt das Werkstück als abgenommen
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stritten Zahntechniker und Zahnarzt darum, ob letzterer das Werkstück abgenommen hat, wenn er diesbezüglich Gewährleistungsrechte geltend macht. Mit Urteil vom 14. Mai 2009 (Az: I-5 U 135/08, Abruf-Nr. 100081) entschied das OLG:
Verlangt der Zahnarzt bei einem mangelhaften zahntechnischen Werkstück nicht die Nachbesserung, sondern macht er nur Gewährleistungsrechte wie den Ersatz der Kosten für eine Selbstnachbesserung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz geltend, nimmt der Zahnarzt das Werkstück damit ab. Dies hat zur Folge, dass die Vergütung des Zahntechnikers fällig wird und er diese verlangen kann.
Weiter hat das OLG in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Zahnarzt das Werkstück auch dann als vertragsgemäß anerkennt, wenn er die Prothese endgültig einzementiert, so dass sie nicht mehr entfernt werden kann, ohne sie zu zerstören.
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