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· Fachbeitrag · Haftung

Aufklärungspflicht über Nachteile einer Nettopolice

| Vermitteln Sie als Versicherungsvertreter eine Nettopolice, müssen Sie Ihren Kunden auch über die Besonderheit aufklären, dass die Vermittlungsvergütung auch nach einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags weiterzuzahlen ist. Das hat das LG Düsseldorf betont. |

 

Folge: Fehlt es an einer entsprechenden Aufklärung, sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet (§ 63 VVG): Ihr Kunde kann die Befreiung von der Vermittlungsvergütung verlangen und auch die bereits geleisteten Raten zurückfordern (LG Düsseldorf, Urteil vom 2.4.2014, Az. 23 S 150/13; Abruf-Nr. 142915).

 

Weiterführender Hinweis

  • Beitrag „BGH: Vergütungsvereinbarung bei Nettopolice zulässig - So wirkt das Urteil in der Praxis“, WVV 3/2014, Seite 10
Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 1 | ID 42990087