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Hundehaftpflichtversicherung und Arbeitslosengeld II

| Beiträge für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes kann der Halter nicht von seinem Einkommen abziehen, um so ein höheres ergänzendes Arbeitslosengeld II zu erhalten ( BSG, Urteil vom 08.02.2017, Az. B 14 AS 10/16 R, Abruf-Nr. 191770 ). |

Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 2 | ID 44525612