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01.02.2006 | Inhaberschuldverschreibung

Anleihebedingungen sind nicht bekanntzugeben

Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen werden selbst dann Vertragsbestandteil, wenn die verwendende Bank sie ihrem Kunden nicht bekannt gibt. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.6.2005, Az: XI ZR 363/04; Abruf-Nr.  052250 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 4 | ID 98689