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  • · Nachricht · Haftpflichtversicherung

    Drohnen brauchen Versicherungsschutz, sie sind oft nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt

    | Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten, spektakuläre Bilder oder Videos machen: Ferngesteuerte Flugmodelle wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter Freizeitspaß. Doch vor dem Start sollten die Hobbypiloten an den Versicherungsschutz denken. „Die meisten Drohnen gelten nicht als Spielzeug. Dann sind sie auch nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine spezielle Absicherung“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. |

     

    Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer „unbemannten Flugobjekte“ nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.

     

    „Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei einem Absturz gravierende Schäden anrichten“, erklärt R+V-Experte Földhazi. „Deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der Versicherungspflicht.“ Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist, rät er: „Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung.“

     

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

     

    • Flugbegeisterte müssen ihre Drohne immer im Auge behalten. Das bedeutet, sie sollte nicht weiter als höchstens 300 Meter fliegen.
    • Zu Flughäfen und Landeplätzen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern vorgeschrieben. Für Flüge innerhalb der Kontrollzone von Flughäfen benötigen Drohnenbesitzer eine Genehmigung vom Tower.
    • Das R+V-Infocenter empfiehlt, die Flugobjekte von Straßen, Hochspannungsleitungen und Menschengruppen fern zu halten. Auch Privatgrundstücke sind tabu. Zusätzlich haben einige Städte und Gemeinden spezielle Vorschriften erlassen, die Hobbypiloten besser im Vorfeld erfragen.
    • Vorsicht bei Fotos und Filmen: Drohnen dürfen nicht alles oder jeden ohne Erlaubnis aufnehmen und veröffentlichen - das verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte.

     

    Quelle | R+V-Infocenter

    Quelle: ID 43626517