Aus Anlass der verschiedenen Entscheidungen des VI. Senats vom 16.1.24 ist das „Werkstattrisiko“ in der Aufmerksamkeit der Regulierungsbeteiligten nach oben gerückt. Die Gerichte haben die neuen Feinjustierungen ...
Jahrzehntelang galt, und mancher VK-Leser hat das so verinnerlicht: Der Schaden, der bei einer Kollision des vollkaskoversicherten Zugfahrzeugs mit dem gezogenen Anhänger am Zugfahrzeug entsteht, ist nicht durch die ...
Wird ein durch eine Panne liegen gebliebenes Fahrzeug mit Muskelkraft geschoben und kommt es dabei zu einem Schaden, weil es auf abschüssiger Fläche außer Kontrolle gerät, ist das der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen.
In der Vollkaskoversicherung ist der Unfallschaden versichert, ein Betriebsschaden in aller Regel nicht. Kein Wunder also, dass darüber insbesondere in „Grenzfällen“ heftig gestritten wird. VK stellt Ihnen die ...
Es ist nicht der Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG eines Tanklastwagens zuzurechnen, wenn sich ein eigenständiger Gefahrenkreis aus der Risikosphäre des Bestellers verwirklicht (hier: fehlerhafte ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Die vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten keine Zustimmung im Bundesrat – sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.