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  • · Fachbeitrag · Rückforderungsanspruch

    Rückforderungsanspruch des Rechtsschutz-VR bei Leistungserbringung an die versicherte Person

    von RA Dr. Friedrich Bultmann, Berlin

    Bei rechtsgrundloser Zahlung an die versicherte Person steht dem Rechtsschutz-VR wegen § 15 Abs. 2 ARB 2000 kein Rückforderungsanspruch gegen den VN zu (LG Dortmund 13.1.11, 2 O 448/08, Abruf-Nr. 112948).

    Sachverhalt

    Der M (Beklagter zu 1) war mitversicherte Person in der Rechtsschutzversicherung seiner Ehefrau (Beklagte zu 2). Es galten die ARB 2000. M war bis 2006 Vorstand und stiller Gesellschafter der I und bis 31.12.06 Prokurist und Kommanditist der I2.

     

    2004 kaufte er mit notariellen Verträgen mehrere Einfamilienhäuser, finanziert von den Sparkassen F und C. Im September 2006 benötigte M Rechtsschutzdeckung für Vollstreckungsgegenklagen gegen die beiden Sparkassen, die vom VR für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung und die Klage erteilt wurden. Für weitere Prozesse des M gegen den Notar und den Verkäufer eines der Häuser erteilte der VR ebenfalls Deckungszusagen. Insgesamt zahlte der VR Gebühren und Verfahrenskosten in Höhe von 51.587 EUR an die Prozessbevollmächtigten des M.