Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Lebensversicherung

    Widerruf der Bezugsberechtigung nach dem Tod des VN

    | Hat der VN eine widerrufliche Bezugsberechtigung an einer Lebensversicherung eingeräumt, enthält dies bezogen auf das Valutaverhältnis zugleich den Auftrag an den VR, dem Begünstigten nach dem Tod des VN ein Schenkungsangebot als Bote zu übermitteln. |

     

    Hierfür reicht es nach Ansicht des OLG Dresden aus, wenn dem Begünstigten dessen unwiderrufliche Bezugsberechtigung mitgeteilt wird (27.9.17 und 11.1.18, 4 U 1013/17, Abruf-Nr. 200811; Anschluss an BGH VersR 08, 1054).

     

    PRAXISTIPP | Dieser Auftrag kann vom Erben des VN nicht dadurch widerrufen werden, dass er kommentarlos eine vom VN noch zu Lebzeiten erstellte Änderung der Bezugsberechtigung an den VR übersendet.

     

    Als Widerruf kann allerdings eine eigene Erklärung des Erben gegenüber dem VR gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass sie noch vor Zugang des durch den VR übermittelten Schenkungsangebots beim VR eingeht.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 73 | ID 45247117