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  • · Nachricht · Lebensversicherung

    Steuerpflicht von Zinsen nach Teiltilgung eines Darlehens

    | Ein Darlehen, das durch eine Lebensversicherung besichert wird, wird steuerschädlich verwendet, wenn es ursprünglich als Teil eines Gesamtfinanzierungskonzepts neben anderen Fremdmitteln zum Kauf von zwei begünstigten Doppelhaushälften verwendet wurde und nach Veräußerung einer Doppelhaushälfte dieser Teil der Darlehenssumme nicht unter Einsatz des Veräußerungserlöses getilgt wird. Das hat der BFH entschieden. |

     

    Für den BFH ist damit klar: Die Zinsen aus den in den Lebensversicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen sind steuerbar (BFH 2.12.14, VIII R 16/12, Abruf-Nr. 177098). Das hatte das FG München bereits in der Vorinstanz entschieden: Die Beurteilung der steuerschädlichen Verwendung eines (Policen-)Darlehens lässt keine Aufteilung in steuerschädlich und -unschädlich verlaufende Phasen zu (FG München 20.10.10, 9 K 2830/10, Abruf-Nr. 111348).

    Quelle: ID 43555142