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  • 04.04.2024 · Nachricht · Prozessrecht

    Irrtümlich für erledigt erklärt. Und nun?

    | Eine Erledigungserklärung im Rechtsstreit hindert keine neue Klage zum selben Streitgegenstand. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man eine Erledigungserklärung widerrufen kann. Die Lösung des Problems liegt allein in der Frage, ob eine Erledigungserklärung Rechtskraft schafft. |