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  • 05.02.2024 · Nachricht · Anwaltsgebühren

    Rückabwicklung: Herausgabeanspruch einer Nutzung wirkt sich auch auf Gebührenstreitwert aus

    | Verlangt ein VN aufgrund eines Widerspruchs nach § 5 a VVG a. F. die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags, gilt bei der Streitwertfestsetzung: Auch ein in diesem Rahmen geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen ist zu berücksichtigen (BGH 19.12.18, IV ZB 10/18). Diese Bewertung ist für den Gebührenstreitwert zu übernehmen (OLG Köln 22.5.23, 20 W 8/23, Abruf-Nr. 238163 ). |