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  • 03.09.2015 · Fachbeitrag · FAO-Fortbildung

    Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für IWW-Abonnenten

    | Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Davon dürfen fünf Zeitstunden im Selbststudium durchgeführt werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können Sie die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. |