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  • · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare

    Kombinierte Lohn- und P(-)Kontopfändung: Das ist zu beachten

    | Bei der gleichzeitigen Lohn- und Kontopfändung (vgl. Module E, F und H), besteht die Möglichkeit, in dem vom Gericht auszufüllenden Rahmen anordnen zu lassen, dass bestimmte Anordnungen auch für das vom Schuldner bestehende P-Konto gelten. Doch hierfür müssen Gläubiger aktiv werden. |

     

    Betroffen sind:

     

    • Modul Q (Pfändung wegen Unterhalt gemäß § 850d ZPO,