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  • · Nachricht · Zahlungsvereinbarung

    Ratenzahlungen mit GV = drohende Zahlungsunfähigkeit?

    | Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat ( BGH 6.7.17, IX ZR 178/16, Abruf-Nr. 196143 ). |

     

    Die Entscheidung regelt noch Altfälle nach § 133 InsO a. F., § 806b ZPO a. F. Seit dem 5.4.17 gilt für alle ab diesem Zeitpunkt eröffnete Insolvenzverfahren, dass Zahlungsvereinbarungen ein Indiz dafür sind, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit nicht kannte (§ 133 Abs. 3 S. 2 InsO).

     

    Weiterführender Hinweis

    • InsO-Anfechtungsreform: Gläubiger sollten vorsichtig sein, VE 17, 170
    Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 19 | ID 45071280