Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Schuldnersuche

    Schuldner und ihr Vermögen im Internet suchen und finden

    | Einen Titel gegen den Schuldner zu erlangen, ist häufig schon schwierig genug. Doch waren Sie erfolgreich, wird es oft noch schwieriger. Denn kaum können Sie Ihrem Mandanten von Ihrem Erfolg berichten, ist der Schuldner verschwunden oder er behauptet, kein pfändbares Vermögen oder Einkommen zu haben. Und nun? Kostspielige und langwierige Recherchen drohen. Doch mit den folgenden Informationen können Sie die Suche nach dem Schuldner und seinem Vermögen abkürzen. Voraussetzung ist allerdings: Finden Sie möglichst früh so viel wie möglich über den Schuldner heraus. Das macht sich am Ende bezahlt. |

    1. Online-Portale und -Handelsplätze

    Oft versuchen Schuldner noch schnell vor dem Zugriff ihre Habe zu versilbern. Oder sie sind ohnehin als Online-Händler unterwegs. Die folgenden Websites sind für Gläubiger besonders ergiebig:

     

    a) Amazon.de

    Dies ist einer der größten Online-Verkaufsmärkte, auch für Privatleute. Gläubiger vergessen oft, dass amazon.de nicht nur ein riesiger Onlinehandel ist, sondern auch Gewerbetreibenden und Privatleuten anbietet, ihre Waren auf der Plattform feilzubieten. Das können hochwertige Gebraucht- oder Neuwaren aller Art sein: Bücher, CD, Multimediageräte (DVD-Player, MP3-Player), PC-Zubehör, Haushaltswaren etc. Schuldner verkaufen in ihrer Not oft alles. Suchkategorien erleichtern das Auffinden.

     

    • Vorteil: Hat ein Schuldner früher ein Geschäft betrieben, ist es möglich, dass er hier ‒ vielleicht unter gleichem oder ähnlichem Namen ‒ immer noch einen Handel betreibt, den er verschweigt.

     

    • Nachteil: Unübersichtlich wird es bei einer Massensuche, wenn nicht bekannt ist, welche Waren ein Schuldner früher vertrieben hat. Das Portal ist riesig und Vorabinformationen sind sinnvoll, damit die Suche besser eingegrenzt werden kann.

     

    PRAXISHINWEIS | Weniger bekannt ist das Portal hood.de. Auch hier können Sie nach unterschiedlichen Kategorien suchen und auf Kostbarkeiten des Schuldners stoßen.

     

     

    b) eBay.de

    Gleiches gilt für die Versteigerungsplattform eBay.de. Der Redaktion ist ein Fall bekannt, in dem ein Schuldner seinen Pkw versteigern wollte, den er angeblich gar nicht besessen hatte. Ggf. führt sie auch der Kleinanzeigenmarkt von eBay zum Erfolg: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/

     

    c) Discogs.com

    Viele Schuldner verkaufen Tonträger (CD, Schallplatten, DVD) und tummeln sich auf der beliebten Plattform www.discogs.com, einer riesigen Musikdatenbank, der ein Handelsmarkt und ein Online-Forum angegliedert sind (auch einstellbar auf deutsche Sprache).

     

    PRAXISHINWEIS | Durchsuchen Sie die Datenbank auch mithilfe von Namen, die der Schuldner vielleicht früher benutzt hat, und prüfen Sie, ob er Tonträger anbietet (Marktplatz => Alle Artikel => rechts oben in den Suchschlitz einfach aktuelle oder frühere Mitgliedsnamen eingeben, falls bekannt: https://www.discogs.com/de/sell/list. Auch ein Blick ins Onlineforum/Profil kann sinnvoll sein: Gegebenenfalls macht der Schuldner Angaben über seine Person oder wirbt, weil er eine Geschäftseröffnung plant.

     
    • Vorteil: Hier lohnt sich eine Recherche, sofern der Schuldner in der Vergangenheit in irgendeiner Weise im Handel tätig war oder Sie von entsprechenden Sammlungen wissen.

     

    • Nachteil: Ungeeignet ist die Website für vorläufige Zahlungsverbote oder PfÜB bei Drittschuldnern, die beim Schuldner kaufen. Verkäufe und Zahlungen laufen hier nämlich in Windeseile ab, sodass discogs.com als reine Informationsquelle über den Schuldnerbesitz und gegebenenfalls für den direkten Zugriff durch Gerichtsvollzieher dient.

     

    d) Mobile.de

    Ihr Schuldner ist Autoliebhaber oder Sie vermuten zumindest, dass er einen Pkw (womöglich einen kostbaren Oldtimer), einen Anhänger oder ein Motorrad besitzt? Dann sind Sie bei Deutschlands wohl größtem Kfz-Markt richtig. Fahrzeuge aller Couleur lassen sich auf mobile.de kaufen und verkaufen. Die Erfahrung lehrt: Wenn ein Schuldner dies mithilfe des Internets tun möchte, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er es hier tut. Ist der Schuldner früher einmal in der Landwirtschaft tätig gewesen, empfiehlt sich natürlich, die Rubrik „Nutzfahrzeuge“ in Augenschein zu nehmen. Ist der Schuldner ein Campingfreund, lohnt es sich, auf „Wohnmobile“ zu klicken.

     

    PRAXISHINWEIS | Verkäufer stellen oft online Fotos des Pkw ein. Manchmal ist sogar die Umgebung zu erkennen und Sie wissen dann, ob der Wagen in einer anderen Region als dem Schuldnerwohnort untergebracht ist. Bei Kontaktaufnahme lassen sich oft weitere Informationen einholen und noch zwei weitere Fotos erbitten, die auf den Schuldner hindeuten. Dies muss natürlich geschickt geschehen.

     
    • Vorteil: Es bieten sich riesige Recherchemöglichkeiten. Eine Suche ist leicht nach Modellen, besonderen Extras, Standort etc. einschränkbar. mobile.de ist auch auf Facebook vertreten. Kennen Sie das Schuldnerprofil, können Sie sehen, ob der Schuldner „Fan“ von mobile.de ist, was darauf hindeutet, dass er hier öfter vorbeischaut und mobile.de vielleicht bald aktiv zum Verkauf nutzt.

    2. Personensuchmaschinen

    Personen sind heutzutage leicht über das Internet ausfindig zu machen. Nicht nur in sozialen Medien (siehe z. B. https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreckungspraxis-schuldnersuche-auf-facebook-wertvolle-tipps-fuer-ihren-vollstreckungserfolg-f28840) geben Schuldner ungehemmt Auskunft über Privates. Auch auf anderen Websites ist eine Suche nach Schuldnern unkompliziert möglich.

     

    a) Yasni.de, Suche-nach-personen.de

    Diese Websites sind keine Exoten mehr bei der Schuldnersuche, daher lohnenswert. Geben Sie einfach die Namen der Schuldner ein und schauen Sie, ob die Treffer zum Gesuchten führen. Die Ergebnisse, die hier binnen Sekunden auf dem Bildschirm auftauchen, sind verblüffend. Zusätzlich gibt es im Personenfilter sogenannte tag-clouds (das ist ein Feld mit vielen verschiedenen Wörtern, Namen, Orten etc.), die im Zusammenhang mit der gesuchten Person Bedeutung haben.

     

    • Beispiel

    K. ist technischer Zeichner und belegt derzeit eine Fortbildung an der Fachhochschule F. Zwei weitere Kollegen, X. und Y., sind mit dabei und ebenfalls wie K. bei dem Unternehmen U. beschäftigt. Geben Sie jetzt K. bei einer Personensuchmaschine ein, taucht ggf. eine tag-cloud auf, in der dann der Name des Arbeitgebers U., die Fachhochschule F. oder die private Website des K. angegeben sind, darunter auch viele Namen, die Ihnen vielleicht gar nichts sagen. Je größer das Wort in dieser „Wolke“ dargestellt ist, desto enger ist ein Bezug zum Schuldner gegeben.

     

    PRAXISHINWEIS | Hierauf lassen sich ideale Folgerecherchen aufbauen. Der Redaktion von „Vollstreckung effektiv“ sind Fälle bekannt, in denen Kanzleimitarbeiter für Mandanten schnell einen Vollstreckungserfolg verbuchen konnten, nur weil sie konsequent eine tag-cloud analysiert und dies mit weiteren Google-Suchen verbunden haben. Dabei gelangten sie zu Auskünften, die sie sonst vielleicht nicht oder nur mit aufwendigen weiteren Recherchen bekommen hätten

     

    Bei suche-nach-personen.de kommt hinzu: Hier können Personen gesucht werden, sofern der Gläubiger über ein paar neuere Daten zum Schuldner verfügt, auf der sich die Suche aufbauen lässt. Der Suchdienst ist allerdings kostenpflichtig (15 EUR, ggf. zzgl. 25 EUR Erfolgspauschale). Insgesamt gilt:

     

    • Vorteil: Die Recherche ist kostenlos, schnell und umfangreich. Die Ergebnisse führen ‒kombiniert mit weiteren Recherchen ‒ häufig zum Erfolg.

     

    • Nachteil: Bei Personen mit wenig Internetspuren (keine Website, keine Forennutzung, kein Facebook-Profil) können Personensuchmaschinen nur wenig Ergebnisse liefern.

     

    b) Suchnanny.de

    Hier unterstützen Experten Ihre Suche und geben Ihnen Hilfestellung bei Ihren Recherchen nach gesuchten Personen. Die Suche ist kostenpflichtig, aber preiswert (39 bis 89 EUR). Auch alte Daten können für die Suche verwendet werden. Bei der Recherche werden Register, Umzugsdatenbanken etc. genutzt.

     

    c) Stayfriends.de

    Über dieses soziale Netzwerk lassen sich ehemalige Schulkameraden wiederfinden.

     

    • Vorteil: Eine relativ schnelle Suche ist möglich, da anhand der eingetragenen Schulen und der Freundesliste sehr schnell erkennbar ist, ob es sich um die gesuchte Person handelt oder nicht. Meist laden die Nutzer ergänzend Fotos hoch. Wichtigstes Merkmal: Frauen sind nach ihrer Heirat oft auch mit ihrem Mädchennamen verzeichnet, sodass selbst nach Eheschließung noch mit dem Geburtsnamen eine Suche erfolgreich verlaufen kann. Nebenbei gelangen Sie so gleich an den neuen Namen für die Schuldnerbezeichnung bei künftigen Vollstreckungsmaßnahmen.

     

    • Nachteil: Die genauen Profile können Sie sich nur nach einer Registrierung ansehen.

     

    d) dastelefonbuch.de, dasoertliche.de, 11880.com

    Diese „Klassiker“ der Schuldnerrecherche sind nicht zu unterschätzen. Viele Menschen leben nämlich ihr ganzes Leben in derselben Region oder sogar Stadt. Oft berichten Sachbearbeiter davon, sie hätten ihre gesamte „Recherchekunst“ eingesetzt, nur um dann festzustellen, dass die simple Abfrage von Online-Telefonbüchern schnell und einfach zur Schuldnerermittlung geführt hätte.

     

    • Vorteil: Schnell, kostenlos und mit der Möglichkeit der Inverssuche (= Rückwärtssuche; Sie geben die Nummer ein, hinter der Sie den Schuldner vermuten und bekommen Namen und Adresse angezeigt). Solche Inverssuchen sind möglich, sofern der Anschlussinhaber dem nicht widersprochen hat. Dieser Widerspruch wird häufig vergessen oder aber die Anschlussinhaber haben keine Kenntnis von der Technik der Inverssuche.

     

    • Nachteil: Erfahrene Schuldner denken meist zuerst daran, sich nicht mehr in öffentlichen Registern einzutragen bzw. lassen sich löschen, kündigen ihre Anschlüsse oder nutzen ausschließlich Handys, deren Nummern sie von vornherein nicht zur Veröffentlichung freigeben.

     

    e) wiedersehenmachtfreude.de, liebe-menschen-wiederfinden.de

    Hierbei handelt es sich um zwei internationale Personensuchdienste. Sie bieten eine Suche an, die komplett von Experten erledigt wird.

     

    Wiedersehenmachtfreude.de wird nach Eigenangaben auch von Anwälten und Nachlassgerichten genutzt. Liebe-menschen-wiederfinden.de bietet konkret die Suche nach Schuldnern an.

     

    Und was sich natürlich immer lohnt: Die Profile auf Facebook, XING und LinkedIn zu durchsuchen. Insbesondere Facebook ist natürlich der Platzhirsch und viele Schuldner vergessen einfach, ihr Profil vernünftig gegen Dritte abzuschirmen, so dass Sie mitlesen können und ggf. aktuelle Veränderungen, Umzüge oder von einem neuen Job des Schuldners erfahren.

     

    f) gutefrage.net

    In dieser Community werden zu beinahe jedem Thema Fragen gestellt, unabhängig davon, ob es um Technik- oder Vertragsfragen geht. Hier hereinzuschauen empfiehlt sich, wenn man vermutet, dass sich der Schuldner bezüglich seiner Probleme äußert: „Muss ich einen Gerichtsvollzieher hereinlassen?“ oder „Wie verkaufe ich schnell Sachen vor der Pfändung?“ sind typische Fragen, die auf ein Community-Mitglied deuten, gegen das derzeit vollstreckt wird.

     

    • Vorteil: Nur sinnvoll, wenn die Frage tatsächlich Rückschluss auf einen bestimmten Schuldner zulässt (z.B.: „Ich habe gestern einen Vollstreckungsbescheid über 345 EUR bekommen. Ich möchte jetzt schnell noch meine Briefmarkensammlung abstoßen. Kennt jemand in Hamburg eine gute Adresse dafür?“) oder der Mandant weiß, dass der Schuldner hier schon einmal aktiv war.

     

    • Nachteil: Im Rahmen von gezielten Recherchen nach dem Schuldner ist gutefrage.net sicher nicht die erste Wahl. Sie sollten diese Community nur ergänzend bei konkretem Verdacht nutzen und gegebenenfalls das Profil des Community-Mitglieds checken (dort stehen Vereinsmitgliedschaften, bisherige Antworten zu Fragen, Hobbys etc.).

     

    g) peoplecheck.de

    Dies ist eine Suche mit Namen-/Ortskombination. Sie ist zu empfehlen, wenn es schnell gehen soll und Sie eine Übersicht mit öffentlichen Informationen im Netz zu einer Person benötigen. Angezeigt werden zum gesuchten Namen existierende Webseiten, Bilder und öffentliche Registereinträge.

     

    h) metager2.de

    Hierbei handelt es sich um eine Meta-Suchmaschine, die bis zu 50 Suchmaschinen abfragt und sich nicht daran orientiert, was andere Nutzer anklicken. Diese Seite bietet „überraschende“, informativ verknüpfte Suchergebnisse und geht in die Breite.

     

    PRAXISHINWEIS | Vergessen Sie bei allen Recherchen nicht, geeignete Suchoptionen zu kombinieren. Verwenden Sie neu gewonnene Erkenntnisse regelmäßig für neue Google-Abfragen. Mitunter reicht schon ein neues Wort oder ein neuer Ort, um ein zentrales neues Suchergebnis aufzuspüren, auf das der nächste Vollstreckungsauftrag gestützt werden kann.

     

    3. Metasuchmaschinen

    Die folgenden Metasuchmaschinen helfen Ihnen, Ihre Schuldnersuche im Internet zu optimieren.

     

    • www.pressini.de (Zeitungs-Suchmaschine, die Suchbegriffe lokal/regional und bundesweit zugleich sucht, bis zu einem Jahr rückwärts): Diese Seite hilft, wenn der Schuldner in der Vergangenheit (gewerblich/privat) in der Lokalpresse auftauchte, gewerbliche Anzeigen schaltete etc.
    •  
    • www.picsearch.de (Bildersuchmaschine, sucht in mehr als drei Mill. Bildern): Gut einsetzbar, wenn Bilder und Aufnahmen recherchiert werden, die in irgendeinem Bezug Hinweise auf den Schuldner geben können.
    •  
    • www.metager2.de (Meta-Suchmaschine, die bis zu 50 Suchmaschinen abfragt und sich nicht daran orientiert, was andere Nutzer anklicken): Diese Seite bietet „überraschende“, informativ verknüpfte Suchergebnisse und geht in die Breite.

     

    Beachten Sie | Wie man „richtig“ sucht, filtert, nach Wortkombinationen fahndet oder Begriffe ausschließt, erklärt diese informative Zusammenfassung: www.ub.uni-bielefeld.de/biblio/search/help. Wissen Sie nicht, ob es für Ihr Thema geeignete Spezialsuchmaschinen gibt, geben Sie bei einer Google-Recherche einfach Schlagworte wie „Spezialsuchmaschine“, „Spezialsuche“ oder „Metasuche“ ein und kombinieren dies mit dem gesuchten Schwerpunkt (z. B. Landwirtschaft).

     

    Schuldner S. war Akademiker. Unsere Leserin wusste, dass S. an einer süddeutschen Universität seine Abschlussarbeit geschrieben hatte. Weil die üblichen Internetsuchen nichts Stichhaltiges lieferten, recherchierte sie schließlich auf https://scholar.google.de, einer Seite, die wissenschaftliche Literatur und Universitäts-Webseiten durchsucht. Und siehe da: Durch Veröffentlichungen des S. konnte sie seinen Arbeitsplatz ermitteln. So konnte unsere Leserin zügig sein Gehalt pfänden.

     

    4. Soziale Netzwerke

    Dass man Schuldner auch bei Facebook (s. u., b), Twitter und Xing finden kann ist längst kein Geheimnis mehr ‒ auch für Schuldner. Es gibt aber soziale Netzwerke, die nicht ganz so bekannt sind, und bei denen Schuldner ihre Daten oder Lebensumstände offener kommunizieren als in den klasssischen Netzwerken. Ein Beispiel: Pinterest.

     

    a) Pinterest

    Pinterest (www.pinterest.com) ist ein soziales Netzwerk zum Verlinken von Bildern und Videos (virtuelle Pinnwand). Ergänzende Texte können zwar veröffentlicht werden, sind jedoch auf 500 Zeichen begrenzt. Auf dem eigenen Profil (Pinboard) können eigene Aufnahmen hochgeladen werden, in erster Linie dominieren aber aus dem Internet herausgepickte, interessante Bilder, die „gepinnt“ werden, was begrifflich mit einem „Posting“ auf Facebook zu vergleichen ist.

     

    Ein Blick auf Pinterest zeigt: Bilder und Videos aus den Bereichen Musik, Kunst und vor allem Mode dominieren. Viele Mitglieder bekunden dort ihr Interesse an Einkaufsmöglichkeiten und Produkten, was sich an den kurzen Kommentaren anderer Community-Mitglieder erkennen lässt. Gefällt ein Bild, kann es durch einen „Repin“ auf dem eigenen Profil aufgenommen werden. Gesammelte Bilder werden automatisch geordnet und in übersichtlichen Galerien dargestellt.

     

    Das Netzwerk befindet sich im Ranking der sozialen Netzwerke in Deutschland an sechster Stelle (laut Similar Web Übersicht ‒ Datenquelle, Stand Oktober 2016, veröffentlicht bei meedia.de ‒ Recherche und Tabelle). Versierte Schuldner weichen erfahrungsgemäß auf solche neuen Netzwerke aus, um den „Geheimtipp-Status“ auszunutzen (Bilder-Kollektionen mit pfändbarer Habe, Verkaufsartikel bei eigenem Gewerbe etc.).

     

    Der Erfolg hat Nachahmer auf den Plan gerufen, u.a. www.trippy.com (Tourismus, Städte, Reisen und Wanderungen) oder www.gentlemint.com (Fokus auf Männerhobbys wie Sport, Technik und Unterhaltungselektronik). Beziehen Sie diese Portale mit ein, sofern Ihr Schuldner „Schnittmengen“ mit deren Schwerpunktthemen aufweist.

     

    b) Facebook

    Wie Sie Ihre Schuldnersuche bei Facebook optimieren, zeigen die folgenden Tipps.

     

    aa) Ist der Schuldner auf Facebook vertreten?

    Den Namen eintippen und das richtige Profil samt Bild des Schuldners finden ‒ so leicht kann es sein. In der Praxis gelingt dies aber häufig nicht. Was tun, wenn Personen unter Fantasienamen angemeldet sind oder kein Bild von sich selbst eingestellt haben? Die E-Mail-Adresse hilft! Wenn Sie diese haben, können Sie sie direkt in die Suchleiste (Startseite oben) eingeben und Sie werden auf das zutreffende Profil geleitet.

     

    PRAXISHINWEIS | Nutzer haben oft verschiedene E-Mail-Adressen. Fragen Sie Ihren Gläubiger-Mandanten und prüfen Sie den Akteninhalt, ob der Schuldner gegebenenfalls eine oder mehrere Alias-Adressen benutzt! Außerdem: Checken Sie Parallelakten in Ihrem Büro, in denen der Schuldner ebenfalls Gegenpartei ist und in der sich vielleicht weitere Daten finden lassen.

     

    bb) Nutzen Sie Personensuchmaschinen

    Prüfen Sie den Schuldner mithilfe von Personensuchmaschinen wie yasni.de oder 123people.com. Hier lässt sich oft feststellen, ob Personen auch Profile auf anderen Netzwerken/Communities angelegt haben. Oft verweist ein Mitglied in seinem Profil darauf, dass er auch auf Facebook zu finden ist und verlinkt direkt dorthin. Auf diese Art lässt sich die Recherche erleichtern.

     

    cc) Was Sie sofort sehen können

    Viele Nutzer schützen ihr Profil vor anderen Besuchern durch entsprechende Privatsphäre-Einstellungen. Allerdings lassen viele Nutzer ihre „Fan-Seiten“ oder sogar ihr gesamtes Profil (einschließlich „Pinnwand“) sichtbar. Dann lassen sich viele Informationen erlangen. Fan von bestimmten Vereinen, Veranstaltungen, Messen oder Unternehmen zu sein, kann Rückschlüsse auf Wohnort, Vorlieben oder Arbeitsverhältnisse ermöglichen. Plötzliches Löschen bestimmter Fan-Seiten und Hinzufügen von neuen, deuten manchmal auf einen Umzug oder neue Kontakte hin. Das funktioniert auch, ohne „Freund“ des Schuldners zu sein.

     

    PRAXISHINWEIS | Bislang können Profilinhaber auf Facebook nicht sehen, wer ihre Seite besucht. Schauen Sie sich auf der Plattform also das Profil Ihres Schuldners an, kann dieser nicht sehen, dass die Seite von Ihnen angeklickt wurde und welche Informationen Sie sich dort angeschaut haben.

     

    dd) „Freunde“ des Schuldners ‒ eine wahre Fundgrube

    Auf Facebook existieren zwar viele „Freundschaften“, sie sind aber nicht stets real. Vielen Profilinhabern kommt es nur auf zahlreiche Kontakte an. Sie kennen häufig viele „Freunde“ gar nicht.

     

    Aber: Natürlich sind auch gute Bekannte des Nutzers darunter. Und das können Sie als Gläubiger nutzen! „Geizt“ der Schuldner mit Informationen über sich selbst, schauen Sie sich seine Freunde an: Wo sind diese Mitglied? Wo haben sie ihren Wohnort? Haben sie dieselben Fan-Seiten wie der Schuldner? Was haben sie an die „Pinnwand“ des Schuldners geschrieben? Fallen Kommentare unter den „Freunden“ über den Schuldner? Sich hier einzulesen kann oft aufschlussreicher sein, als das Schuldnerprofil selbst. Nutzen Sie dabei die Funktion „Gemeinsame Freunde“.

     

    ee) Zum „Freund des Schuldners“ werden: Noch mehr Informationen finden

    Wenn Sie dem Schuldner eine Freundesanfrage schicken und akzeptiert werden, erweitern Sie den Informationsfundus noch einmal: Häufig sehen Sie dann seine Adresse, Einträge und Kommentare, sofern er diese nicht für alle Mitglieder zugänglich macht oder benutzerdefiniert arbeitet (Privatsphäre-Einstellungen). Der durchschnittliche „Facebooker“ soll ca. 180 Freunde haben! Liegt Ihr Schuldner darüber oder hat gleich mehrere hundert Freunde, können Sie darauf spekulieren, dass sie bei einer Freundesanfrage „durchgewunken“ und einfach akzeptiert werden, ohne dass Ihr Profil genauer geprüft wird. Und schon können Sie auf einen großen Pool weiterer Informationen zugreifen.

     

    PRAXISHINWEIS | Das funktioniert natürlich nur, wenn Sie Ihr Profil so gestalten, dass der Schuldner keine Rückschlüsse auf Sie ziehen kann. Nicht vergessen: Vielleicht kennt Sie der Schuldner aus Besuchen in der Kanzlei oder durch Telefonate. Versierte Nutzer haben für solche Aktionen auch schon einmal das Facebook-Profil eines Freundes oder Bekannten genutzt, um geschickt „inkognito“ zu bleiben.

     

     

    ff) Informationen sammeln und verknüpfen

    Auf den ersten Blick dürftige Informationen lassen sich besser verwerten, wenn Sie kombinieren.

     

    • Beispiel 1

    Schuldner S. ist seit wenigen Tagen Fan zweier Stuttgarter Sportvereine, obwohl er zuvor im Münchener Raum wohnte. Das kann auf einen Umzug oder einen zeitlich befristeten Aufenthalt (wegen Arbeit?) hindeuten.

     

     

    • Beispiel 2:

    Schuldner K. weist seinen Freund B. gerade darauf hin, dass er ein Angebot bei eBay eingestellt hat? Sehen Sie sich unbedingt sein Profil an (ist die Ware vielleicht pfändbar?). Schauen Sie ebenfalls, was er in der Vergangenheit angeboten oder gekauft hat. Auch hier lassen sich schnell Rückschlüsse auf Wohnort, Interessen und Eigentum (einschließlich pfändbarer Habe) ziehen.

     

     

    PRAXISHINWEIS | Wandeln Sie das „Amazon-Prinzip“ für Ihre Zwecke ab: Schuldner, denen dies gefällt, könnte auch jenes gefallen. Wer ein bestimmtes Auto besitzt, tritt auch einer passenden Facebook-Gruppe bei. Wer ein Faible für bestimmte Handymodelle hat, ist vielleicht auf der entsprechenden Fan-Seite des Herstellers vertreten.

     

     

    gg) Schuldner in Gruppen „einladen“

    Wer den Schuldner ein wenig kennt (Interessen, Hobbys, etc.), kann auch von ihm selbst in geeignete Gruppen eingeladen werden. Wozu? Gerade wenn der Schuldner nicht sehr aktiv auf der Plattform ist, gerät er vielleicht ins Plaudern, wenn er einer ihn interessierenden Gruppe beitritt. Er erzählt von seinem Hobby (und damit verbundener kostspieliger Ausrüstung?) oder Plänen und liefert neuen Stoff für Ihre weiteren Recherchen. Nutzt der Schuldner Fantasienamen, können Sie auch regelmäßig sinnvolle Wortverknüpfungen googeln.

     

    hh) Basisfundus aufbauen: Abfrage Mandant

    Ihr „Screening“ bei Facebook ist umso erfolgreicher, je besser Ihre Informationen zu Beginn sind. Deshalb fragen Sie Ihren Mandanten nach zentralen Informationen, die Sie weiterbringen könnten ‒ selbst nach scheinbar noch so unbedeutsamen.

     

    Wichtig | Bei allen hilfreichen Recherchemöglichkeiten über das Internet, sollten Sie aber Folgendes nicht vergessen: Das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 1.11.15 hat das Melderecht in Deutschland gläubigerfreundlich geändert. Nun gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürger. Das ist vielfach noch nicht bekannt. Die Reform (BGBl. I 13, 1084) hat zum einen zur Folge, dass nun leichter ist, unbekannt verzogene Schuldner zu ermitteln. Denn die Meldebehörde muss bei einem berechtigten Interesse darüber Auskunft erteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Das berechtigte Interesse wird nachgewiesen, sobald der Mietvertrag vorgelegt wird. Des Weiteren kann der Vermieter fragen, welche Personen in seiner Wohnung gemeldet sind. Damit kann er feststellen, ob Personen die Wohnung unzulässig nutzen (§ 50 Abs. 4 BMG). Darüber hinaus müssen Vermieter mitwirken, wenn sich Mieter bei der Behörde anmelden. So sollen Scheinanmeldungen und entsprechende Kriminalität wirksamer bekämpft werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 44695802