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  • · Fachbeitrag · PfÜB-Formulare

    So beantragen Sie die Sicherungsvollstreckung bei Forderungen

    | In der Praxis wird eine Sicherungsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil immer wieder falsch beantragt. Der folgende Beitrag zeigt daher, wie Sie eine solche Maßnahme mittels der amtlichen Formulare beantragen sollten. |

     

    • Schritt 1: Einträge auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf

     

    ☒ Pfändung ☐ und ☐ Überweisung zu erlassen.

    ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln

    (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO).

    ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.

     

     

    PRAXISHINWEIS | Streichen Sie in der Überschrift die Wörter „- und Überweisungs“ (BGH VE 14, 59 und 74). Kreuzen Sie bei mehreren Drittschuldnern in verschiedenen Orten bzw. Gerichtsvollzieherbezirken an „Die Zustellung wird selbst veranlasst“. Hierdurch sparen Sie viel Zeit, da jeder Gerichtsvollzieher nun durch den Gläubiger eigens beauftragt wird und dadurch quasi parallel an die verschiedenen Drittschuldner zugestellt wird.

     

    Beachten Sie hierbei aber, pro Drittschuldner eine weitere Beschlussausfertigung zu beantragen.