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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Prüfen Sie sich selbst

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Im Folgenden stellen wir Ihnen wieder zwei Fälle zur Selbstlösung vor. In der nächsten Ausgabe von „Vollstreckung effektiv“ präsentieren wir Ihnen die Lösung. |

     

    • Fall 1: Vereinbarung mit Verfallklausel

    Schuldner S. verpflichtete sich in einem Prozessvergleich, 2.500 EUR an den Gläubiger G. zu zahlen. Der Betrag sollte in 25 Raten à 100 EUR gezahlt werden. Die erste Rate wurde am 1.3.11 fällig, die nächsten fälligen Raten jeweils am 1. der Folgemonate. Die Parteien vereinbarten weiterhin, dass der gesamte Restbetrag auf einmal fällig wird, wenn S. mit einer Rate mehr als 5 Tage in Verzug gerät. Die erste Rate zahlte S. zwar pünktlich. Aber nachdem S. mit der Folgerate in Verzug gerät, beantragt G. am 9.3. die Erteilung einer einfachen Vollstreckungsklausel beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Zu Recht?

    • Fall 2: Pfändung Dispokredit

    Schuldner S. hat bei der X.-Bank ein Girokonto, das er aufgrund einer Vereinbarung mit X. in Höhe von bis zu 3.000 EUR mittels Dispokredit überziehen darf. Auf dem Konto befindet sich ein Guthaben von derzeit 10 EUR. G. als Gläubiger möchte nun den Anspruch des S. auf Abruf des Dispokredits pfänden. Geht das?

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 54 | ID 31586220