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  • Fachbeitrag · Amtliche Formulare

    Anspruch auf Einspeisevergütung nach EEG pfänden

    | Noch immer boomt die Solarbranche. Zu Recht fragen daher regelmäßig Leser, ob und wie sie Forderungen im Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen pfänden können - vor allem mit den amtlichen PfÜB-Formularen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie vorgehen müssen. |

     

    1. Wie erfährt der Gläubiger von einer Fotovoltaikanlage des Schuldners?

    Falls der Gläubiger nicht aus eigener Inaugenscheinnahme der Schuldner-Immobilie weiß, dass dieser Solarstrom erzeugt, kann er im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO Informationen erhalten.

     

    PRAXISHINWEIS | Fragen Sie daher im Rahmen eines solchen Verfahrens gezielt nach. Eine weitere Informationsquelle sind bei einer Kontopfändung die vom Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Kontoauszüge.