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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unserer Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Anwaltskanzlei Michael Sadlo, Dresden, berichtete uns von einem ungewöhnlichen Fall. Das Besondere: Sie erhielt Unterstützung von einer Seite, von der sie es zunächst nicht erwartet hätte. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Wenn nichts hilft, hilft der Arbeitgeber

    Unsere Leserin wurde mit einem Schuldner, dem S., konfrontiert, der seinen monatlichen Mietzahlungen nicht mehr nachgekommen war. Nach Titulierung der angefallenen Mietrückstände leitete sie die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege.

    Doch der Gerichtsvollzieher X. konnte S. nicht greifen. Er war, wie häufig in solchen Fällen, „untergetaucht“.

     

    Zwischenzeitlich hatte der Vermieter und Mandant unserer Leserin, der G., die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen und Räumungsklage erhoben.

     

    Unsere Leserin fragte bei der Hausverwaltung nach, ob es zu S. noch irgendwelche Informationen im Hinblick auf Arbeitgeber, Bankdaten, etc. gebe. Die Verwaltung übergab eine Selbstauskunft, die S. bei Mietvertragsabschluss abgegeben hatte. Aus dieser konnte unsere Leserin entnehmen, dass S. als Koch in einem Restaurant bei dem Arbeitgeber A. tätig sein sollte. Sie schrieb an A., dass erhebliche Mietrückstände gegen S. bestünden und die Zwangsräumung kurz bevor- stehe.

     

    Kaum zu glauben: Einige Tage später rief A. unsere Leserin an. Er teilte mit, dass er von der Schuldensituation des S. keine Kenntnis hätte. Er wäre jedoch mit seiner Arbeit so zufrieden, dass er ihm helfen wolle. A. zahlte daraufhin alle Mietrückstände nebst Zinsen und Kosten. S. zog zudem freiwillig aus der streitgegenständlichen Wohnung aus.

     

    Das geschieht zwar nicht häufig. Aber es ist umso schöner, wenn es hilfsbereite Drittschuldner gibt, die ihre Mitarbeiter unterstützen. Dann kann man getrost von einer Win-Win-Win-Situation sprechen, die Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner gleichermaßen erfreut.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 162 | ID 44791890