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  • 26.10.2017 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Verwaltungsverfahren: Vollstreckungsandrohung löst 0,3-Verfahrensgebühr aus

    | Mahnt der Gläubiger-Anwalt Zahlung an, bzw. droht zu vollstrecken, gilt dies als eine die Vollstreckung nach § 170 VwGO vorbereitende Handlung (§ 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i. V. m. § 788 Abs. 1 S. 1 und § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Dadurch entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Aber: Vorsicht bei den Fristen, wenn Behörden Kostenschuldner sind. Das hat jetzt das VG Göttingen entschieden. |