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  • · Nachricht · Eidesstattliche Versicherung

    Widerspruch des Schuldners gegen Anordnung der Abgabe der e.V.

    | Der Widerspruch des Schuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf nicht zurückgewiesen werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und noch andauert ( BGH 17.4.13, IX ZB 300/11, Abruf-Nr. 131622 ). |

     

    Dies gilt, selbst wenn die Eröffnung erst nach Erhebung des Widerspruchs erfolgt ist.

    Quelle: ID 40017820