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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Was Sie beachten müssen, wenn der Schuldner Soldat ist

    | Ist der Schuldner Soldat, verfügt er neben seinem Wehrsold/Gehalt in der Regel auch über Arbeitseinkommen in Form von Naturalleistungen, Kost und Logis sowie Kleidung. Diese Naturalleistungen sind grundsätzlich bei der Betrachtung des vollstreckungsrechtlich relevanten Arbeitseinkommens zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie hierbei vorgehen müssen. |