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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Positive Anfrage beim Schuldnerverzeichnis oder Vollstreckungsankündigung = Verjährungsunterbrechung

    | In „Vollstreckung effektiv“ 5/00, Seite 58, und 12/00, Seite 156, wurde über wirksame Möglichkeiten berichtet, den Eintritt der Verjährung titulierter Zinsen zu unterbrechen. Dazu gehören das Erheben einer Feststellungsklage, die Zustellung eines Mahnbescheids, die Vornahme einer Vollstreckungshandlung und die Stellung eines Vollstreckungsantrags. In diesem Zusammenhang machte uns Herr Rechtsbeistand Karl Dorweiler aus Lahnstein auf folgende zwei interessante Entscheidungen aufmerksam, die in der Vollstreckungspraxis bisher zu Unrecht nur wenig Beachtung gefunden haben. |